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Die Körordnung im deutschen Club für Leonberger Hunde e.V.
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Körstufe 1 § 1: Voraussetzungen für die Zulassung zu Körstufe 1 1. Der vorgestellte Hund muss zweimal von verschiedenen Spezialzuchtrichtern mit der Formwertnote „Sehr Gut“ oder“ Vorzüglich“ bewertet worden sein ( Jüngstenklasse einer Spezialzuchtschau, Jugend-, Erwachsenenklasse). Zumindest ein Ausstellungsergebnis muss aus einer Erwachsenenklasse sein. Außerdem ist eine Junghundebeurteilung zu absolvieren, ersatzweise kann auch eine Bewertung einer anderen Klasse herangezogen werden („Sehr Gut“ oder „Vorzüglich“). 2. Es werden nur die Ergebnisse einer VDH anerkannten deutschen Zuchtschau (mit angeschlossener Sonderschau) sowie clubinternen Schauen anerkannt. 3. Mit Vollendung des 18. Lebensmonats kann der Leonberger die Prüfung zur Körstufe 1 ablegen. 4. Nur gesunde und gepflegte Tiere dürfen die Körung bestehen.
§ 2: Körveranstaltungen 1. Körveranstaltungen werden von den LGs oder BGs ( nach Genehmigung durch den DCLH Vorstand ) ausgerichtet. 2. Der DCLH bietet wenigstens 5 Körveranstaltungen pro Jahr an. Die Landesgruppen können sich beim Vorstand des DCLH um Austragung der Körveranstaltungen bewerben. 3. Die Anmeldung der an der Körung teilnehmenden Leonberger darf nur vom Eigentümer des Hundes, der Mitglieder im DCLH sein muss, getätigt werden. Dies erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin beim Veranstalter, dieser schickt bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung die Teilnehmerliste an den Zuchtleiter. Nachmeldungen sind nicht zulässig.
4. Bei der Anmeldung müssen für
jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:
§ 3: Gültigkeitsdauer der bestandenen Körung
1. Die erste bestandene Prüfung
gilt für 3 Jahre. Die zweite Prüfung kann frühestens nach 2 Jahren
durchgeführt werden und gilt bis zum Ende des Zuchtzulassungsalters
( Rüden vollendetes 10. Lebensjahr, Hündinnen vollendetes 8.
Lebensjahr ).
§ 4: Nicht bestandene Körung Eine nicht bestandene Körung kann nur zweimal wiederholt werden. Das Urteil der Körmeister ist unanfechtbar. Die Wiederholung der Prüfung ist nach frühestens 4 Monaten möglich.
§ 5: Prüfungsabnahme Die Körung wird von einer Körkommission von 3 gleichberechtigten Körmeistern abgenommen. Die Zusammensetzung der Körkommission bestimmt der Zuchtleiter. Bei der Körung kann der Teil II auf die Körmeister aufgeteilt werden, Teil I wird durch alle Körmeister gemeinsam und gleichberechtigt durchgeführt. Nach jeder Körung sind vom Veranstalter die Prüfungsprotokolle an das Zuchtbuchamt, den Zuchtrichterobmann, die amtierenden Körmeister und den Zuchtleiter zu senden.
§ 6: Beurteilungskriterien 1.Verhaltensbeurteilung a. Verhalten des Hundes auf sich allein gestellt
Der Hundeführer (HF) bindet
seinen Hund frei im Gelände an einen Pfahl und entfernt sich vom
Hund. Nachdem der Besitzer außer Sichtweite des Hundes ist, nähert
sich der Richter demselben auf etwa 2 m. Der wesensfeste Hund wird
erwartungsvoll nach seinem Herrn schauen und bellen oder dem Fremden
gegenüber gleichgültig, missmutig, keinesfalls aggressiv reagieren;
der ängstliche und scheue Hund dagegen wird sich verkriechen und vor
Angst zittern.
Der Hund bleibt angeleint wie
unter a., HF bleibt außer Sicht. Ein zweiter Hund wird von seinem
Besitzer in ca. 10 m Abstand vorbeigeführt. Der angeleinte Hund soll
sich unbeeindruckt, unbeteiligt oder aufmerksam zeigen. Er darf in
keinem Fall aggressiv auftreten. Anschließend erfolgt ein Wechsel (
der vorbeigeführte Hund wird angeleint, der vorher angeleinte Hund
vorbeigeführt. Wechsel des Vorführers ). ( Waage wenigstens 0,80 x 0,50 m ) ( Widerristhöhe, Brusttiefe, Brustumfang usw. )
Verschiedene Personen ( 8 —10 )
bilden eine Gruppe und gehen durcheinander. Der Hund wird angeleint
mehrmals durch die sich bewegende Gruppe geführt. Unnatürliche
Bewegungen in der Gruppe sind dabei zu unterlassen. Bei dieser Übung
soll sich der Hund natürlich und unbefangen, keinesfalls ängstlich
zeigen. Anschließend wird der Hund nach dem Hörzeichen „Sitz“
abgeleint. Der Hund soll in der Gruppe bei seinem Besitzer bleiben,
er darf keineswegs in Panik verfallen und die Gruppe fluchtartig
verlassen.
Auf Anweisung des Körmeisters
begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen
Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Körmeister folgt dem HF in
angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an
lose hängender Leine mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleiben -
willig folgen. f. Leinenführigkeit Der am Halsband angeleinte Leonberger hat sich bei jeder Gangart dicht an der linken Seite des Führers zu bewegen. Die rechte Brustseite soll mit dem Knie des Führers abschneiden. Die Übung ist im normalen, langsamen und Laufschritt vorzuführen, hierbei sind Rechts-, Links- und Kehrtwendungen einzuschlagen. Es ist mindestens eine Gerade von 20 bis 30 Schritten einzufügen. Das Hörzeichen „Fuß“ ist nur beim Angehen und Wechseln der Gangart gestattet. Nach dem Beenden der Übung hat der HF die Grundstellung ( Hund sitzt an der linken Seite des Führers ) einzunehmen. Die Führerleine muss lose durchhängen. Aus der Grundstellung geht der HF mit Hund durch eine stillstehende Gruppe von 4 bis 5 Personen, hierbei hat der Leonberger sich zweimal hinzusetzen. Die Leinenführigkeit muss mindestens befriedigend ausgeführt werden ( Beispiel eines Laufschemas ).
2. Formwertbeurteilung ( Exterieur, Anatomie )
§ 7: Hinweise zum Zuchteinsatz Die Körmeister können Empfehlungen zum Zuchteinsatz geben und Auflagen erteilen.
§ 8: Eintragung und Veröffentlichung 1. Eine erfolgreiche Teilnahme an einer Körung wird in die Ahnentafel eingetragen, eine nicht bestandene Körung wird in der Ahnentafel vermerkt (Text: an Körung teilgenommen, Ort und Datum). 2. Nur die erfolgreiche Teilnahme wird im Fachorgan veröffentlicht.
§ 9: Prüfungsgebühren und Sonstiges Der Clubvorstand setzt die Gebühren für die Teilnahme an der Körveranstaltung fest. Das gleiche gilt für die Anzahl der Prüfungen im Laufe eines Jahres und deren räumliche Aufteilung. Der Prüfungsleiter rechnet innerhalb von drei Wochen die Veranstaltung mit dem Schatzmeister ab.
Körstufe 2
1. Angekört nach Körstufe 2
werden Hunde, die eine gültige Zuchtzulassung nach Körstufe 1 oder 2
haben.
§ 2: Körveranstaltungen 1. Prüfungen nach Körstufe 1 und 2 werden auf gemeinsamen Veranstaltungen durchgeführt. Körstufe 2 folgt auf Körstufe 1. 2. Körveranstaltungen werden von den LGs oder BGs ( nach Genehmigung durch den DCLH Vorstand ) ausgerichtet. 3. Die Anmeldung der an der Körung teilnehmenden Leonberger darf nur vom Eigentümer des Hundes, der Mitglieder im DCLH sein muss, getätigt werden. Dies erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin beim Veranstalter, dieser schickt bis spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung die Teilnehmerliste an den Zuchtleiter. Nachmeldungen sind nicht zulässig.
Bei der Anmeldung müssen für
jeden Hund folgende Unterlagen vorgelegt werden:
b. Nachweis der
Ausstellungsbewertungen (am Tage der Veranstaltung zusätzlich die
Originale) d. Nachweis über bestandene Körstufe1 (am Tage der Veranstaltung zusätzlich das Original) e. Wurfabnahmeprotokolle aller Würfe. f. Nachweis über Junghundebeurteilungen bzw. Ausstellungsergebnisse ohne zuchtausschließende Fehler von 10% der Nachkommen.
§ 3: Gültigkeitsdauer der bestandenen Körung
§ 4: Nicht bestandene Körungen Eine nicht bestandene Körung kann nur einmal wiederholt werden. Das Urteil der Körmeister ist unanfechtbar. Eine Wiederholung der Prüfung ist erst nach 6 Monaten möglich.
§ 5: Prüfungsabnahme Die Körung wird von einer Körkommission von 3 gleichberechtigten Körmeistern abgenommen. Die Zusammensetzung der Körkommission bestimmt der Zuchtleiter. Bei der Körung kann der Teil II auf die Körmeister aufgeteilt werden, Teil I wird durch alle Körmeister gemeinsam und gleichberechtigt durchgeführt. Nach jeder Körung sind vom Veranstalter die Prüfungsprotokolle an das Zuchtbuchamt, den Zuchtrichterobmann, den amtierenden Körmeister und den Zuchtleiter zu senden.
§ 6: Beurteilungskriterien 1.Verhaltensbeurteilung a. Verhalten des Hundes auf sich allein gestellt Der Hundeführer (HF) bindet seinen Hund frei im Gelände an einen Pfahl und entfernt sich. Nachdem der Besitzer außer Sichtweite des Hundes ist, nähert sich der Richter demselben auf etwa 2 m. Der wesensfeste Hund wird erwartungsvoll nach seinem Herrn schauen und bellen oder dem Fremden gegenüber gleichgültig, missmutig, keinesfalls aggressiv reagieren; der ängstliche und scheue Hund dagegen wird sich verkriechen und vor Angst zittern.
Der Hund bleibt angeleint wie unter a., der HF bleibt außer Sicht. Ein zweiter Hund wird von seinem Besitzer in ca. 10 m Abstand vorbeigeführt. Der angeleinte Hund soll sich unbeeindruckt, unbeteiligt oder aufmerksam zeigen. Er darf in keinem Fall aggressiv auftreten. Anschließend erfolgt ein Wechsel (der Vorbeigeführte Hund wird angeleint, der vorher angeleinte Hund wird vorbeigeführt, Wechsel des Vorführers).
(Widerristhöhe, Brusttiefe, Brustumfang usw.) d. Anhänglichkeit Der Leonberger Hund wird angeleint und einer zweiten Person übergeben. Der HF geht zu einem etwa 60 Schritt entfernten Versteck. Bis zu einer Entfernung von 40 Schritten darf der Hund den Weggang beobachten. Dann muss dem Tier die Sicht genommen werden. Nach kurzem Zeitabstand wird die Leine abgelöst und der Hund hat seinen Führer zu suchen. Der HF darf sich bei dieser Übung nicht bemerkbar machen.
h. Verhalten in einer von
Personen gebildeten Gasse
i. Leinenführigkeit
j. Unbefangenheit 2.Formwertbeurteilung (Exterieur, Anatomie)
Nur Hunde, die sich während der gesamten Prüfung im Verhalten einwandfrei zeigen, bestehen die Prüfung. Haben die Körmeister Zweifel am Wesen des Hundes, können sie jederzeit zusätzliche Übungen anordnen.
§ 7: Hinweise zum Zuchteinsatz Die Körmeister können Empfehlungen zum Zuchteinsatz geben und Auflagen erteilen.
§ 8: Eintragung und Veröffentlichung
1. Eine erfolgreiche Teilnahme an
einer Körung wird in die Ahnentafel eingetragen, eine nicht
bestandene Körung wird in der Ahnentafel vermerkt (Text: an Körung
teilgenommen, Ort und Datum)
§ 9: Prüfungsgebühren und sonstiges
Der Clubvorstand setzt die
Gebühren für die Teilnahme an der Körung fest.
Stand 31.12.2009 Quelle:http://www.dclh.de
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